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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer vertraglichen Beziehungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen unserer Vertrags- und Geschäftspartner wird ausdrücklich widersprochen; derartige Bedingungen werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen bei Eingang bei uns nicht noch einmal widersprechen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im unternehmerischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
1. Bestellung und Auftragsannahme

1.1. Unsere vorvertraglichen Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen und Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.

1.2. Sämtliche Bestellungen, die uns von Kunden unmittelbar oder mittelbar über Dritte erteilt werden, bedürfen unserer Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung. Einer solchen Auftragsbestätigung bedarf es nicht, wenn es sich um ein Bargeschäft handelt oder wenn wir der Bestellung durch Übersendung der Ware nachkommen.

1.3. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material oder Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten, soweit die Artikel nicht erheblich geändert werden und die Abweichung für unseren Kunden zumutbar ist. Sind Gegenstand einer Bestellung Serienartikel und wird die Lieferung der besichtigten Sachen nicht ausdrücklich gewünscht, sind wir berechtigt, in Form und Qualität gleiche Sachen zu liefern.
2. Lieferzeit

2.1. Falls eine Lieferzeit vereinbart ist, sind die von uns genannten Liefertermine unverbindlich. Dies gilt nicht, wenn wir Liefertermine ausdrücklich als „verbindlichen Liefertermin“ schriftlich bestätigt haben.

2.2. Unsere Lieferungen stehen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Findet eine solche Selbstbelieferung nicht statt, werden wir unserem Kunden hiervon unverzüglich Mitteilung machen. In diesem Fall gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein Beschaffungsrisiko wird von uns nicht übernommen.

2.3. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die vertragsgemäße Erfüllung der von unserem Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die rechtzeitige Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. die Erbringung vereinbarter Sicherheiten.

2.4. Im übrigen ist unser Kunde im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist. Die Nachfrist verlängert sich angemessen bei Störungen unseres Betriebes oder des Betriebes unserer Vorlieferanten, insbesondere durch höhere Gewalt oder Streiks.
3. Versand

3.1. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz unseres Unternehmens auf Gefahr unseres Kunden, sofern dieser kein Verbraucher ist und sofern es sich nicht um einen Versand im Rahmen einer uns obliegenden Nacherfüllung handelt.

3.2. Mangels anderer Vereinbarung steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht nach Maßgabe von Ziff. 3.1. auch dann mit der Absendung ab Sitz unseres Unternehmens auf unseren Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Eine leihweise überlassene Verpackung hat unser Kunde franko an die von uns angegebene Adresse zurückzusenden.

3.3. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Mitteilung unserer Versandbereitschaft auf unseren Kunden über. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten, insbesondere Lagerspesen, hat in diesem Fall unser Kunde zu tragen.

3.4. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, wir haben schriftlich eine entsprechende Verpflichtung übernommen.

3.5. Die Kosten für die Übergabe der Ware trägt unser Kunde. Nach Maßgabe von Ziff. 8.1. trägt unser Kunde auch die Kosten für Versand und Verpackung der Ware.
4. Haftung für Mängel

4.1. Unser Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung auf offensichtliche, ohne weitere Aufmerksamkeit erkennbare, Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, längstens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Auslieferung, schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Verpflichtung, gerügt werden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

4.2. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind uns von unserem Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

4.3. Wird uns ein Mangel gemeldet, sind wir berechtigt, die Ware zunächst auf ihre Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Eine im Falle einer Mängelanzeige erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unserem vorherigen Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt unser Kunde die Kosten einer Rücksendung.

4.4. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen von unserem Kunden ersetzt zu verlangen. Die Annahme von Mängelbeseitigungsarbeiten stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

4.5. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die vorstehend in Ziff. 2 beschriebenen Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine Frist von mindestens zwei Wochen zu gewähren.

4.6. Bei Vorliegen eines Mangels kann unser Kunde zunächst Nacherfüllung von uns verlangen. Das Wahlrecht, ob dabei eine Neulieferung der Sache oder aber eine Mangelbehebung stattfindet, liegt in unserem billigen Ermessen. Die mit der Nachbesserung entstandenen Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, haben wir nur zu tragen, sofern unser Kunde die Ware nicht an einen anderen Ort verbracht hat als den, an dem er zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages seinen Sitz hatte.

4.7. Bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches sind wir berechtigt, eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise der Nacherfüllung und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht unserem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

4.8. Unser Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen oder aber bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden oder vergebliche Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.

4.9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate seit Auslieferung. Unser Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Wenn wir wegen Vorsatzes oder arglistigem Verschweigen eines uns bekannten Mangels oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften, gelten die vorstehenden Sätze 1 und 2 nicht. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.

4.10. Die Verjährung eines gegen uns gerichteten Anspruchs wird nicht durch Verhandlungen gehemmt, die zwischen unserem Kunden und einem von uns eingeschalteten Vertreter geführt werden. In jedem Fall gelten Verhandlungen über gegen uns gerichtete Ansprüche mit sofortiger Wirkung als gescheitert, wenn nicht das Gegenteil von uns oder unserem Vertreter ausdrücklich erklärt wird.

Für den Fall, dass unser Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten abweichend von den vorstehenden Bestimmungen unter Ziff. 4.1., 4.2., 4.5., 4.6. und e.9. folgende Bestimmungen:

4.11. Unser Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich, längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Verpflichtung, gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

4.12. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die vorstehend in Ziff. 2 beschriebenen Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

4.13. Bei Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels kann unser Kunde zunächst Nacherfüllung von uns verlangen. Das Wahlrecht, ob dabei eine Neulieferung der Sache oder aber eine Mangelbehebung stattfindet, liegt in unserem billigen Ermessen. Die mit der Nachbesserung entstandenen Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, haben wir nur zu tragen, sofern unser Kunde die Ware nicht an einen anderen Ort verbracht hat als den, an dem er zum Zeitpunkt des Zustandekommens de Vertrages seinen Sitz hatte.

4.14. Das Nacherfüllungsrecht ist in jedem Fall auf die Behebung eines Mangels beschränkt, wenn unser Kunde die gekaufte Sache trotz Kenntnis des Mangels und der Möglichkeit einer Ersatzlieferung bereits während eines nicht unerheblichen Zeitraumes genutzt hat. Kann unser Kunde gleichwohl Ersatzlieferung verlangen, sind wir berechtigt, Wertersatz für die von unserem Kunden gezogenen Nutzungen geltend zu machen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung des jeweiligen Betrages zu verweigern.

4.15. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt sechs Monate seit Auslieferung. Unser Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Wenn wir wegen Vorsatzes oder arglistigem Verschweigen eines uns bekannten Mangels oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften, gelten die vorstehenden Sätze 1 und 2 nicht. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.

5. Widerruf

Der Besteller kann schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Der Widerruf muss gegenüber der Salz Hirner GmbH und Co.KG, 86167 Augsburg, Am Mittleren Moos 16, erfolgen.

Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

6. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Mängelhaftung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung durch uns folgendes:

6.1. Zur Beseitigung der Pflichtverletzung hat uns unser Kunde eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

6.2. Schadenersatz kann unser Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unsere Angestellten bzw. unsere Erfüllungsgehilfen geltend machen. Der Schadensersatz ist auf jeden Fall auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

6.3. Ist unser Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) auf das negative Interesse, der Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

6.4. Unsere Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Auch die Ansprüche unserer Kunden aus Prospekthaftung bleiben unberührt.

6.5. Ist unser Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges unseres Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
7. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Sachen übernehmen wir nicht das Risiko, dass wir diese Artikel beschaffen können. Die Übernahme einer verschuldensunabhängigen Garantie für die Haltbarkeit und Beschaffenheit unserer Ware ist ausgeschlossen. Eine solche Garantie übernehmen wir nur im Rahmen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit unserem Kunden.
8. Werbung für unsere Produkte

Ist unser Kunde Wiederverkäufer, so verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Unser Kunde ist sich bewusst, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Mängelhaftungsansprüchen führen kann. Er verpflichtet sich, uns von den Folgen solcher Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1. Unsere Preisberechnung erfolgt in Euro ab Sitz unseres Unternehmens, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

9.2. Sämtliche Rechnungen sind netto Kasse spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

9.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 7,5 % auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Ist unser Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt dies mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.

9.4. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von uns unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

9.5. Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt unsere sämtlichen anderweitig bestehenden Forderungen gegenüber unserem Kunden fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele entfallen. Das gilt auch, wenn eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

9.6. Eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche unseres Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Dies gilt entsprechend für eine Zurückhaltung der Zahlung durch unseren Kunden.

9.7. Sämtliche uns zustehende Forderungen gegen Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der uns gemäß gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung zum Rücktritt berechtigt.
10. Eigentumsvorbehalt

Jede von uns verkaufte oder gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1. Als Erfüllungsort wird der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

11.2. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist unser Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

11.3. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt.

Stand: 15.06.2006